Bevor Menschen sich dem ArbeitsSINN erlebBAR öffnen können, benötigen sie ausreichend positiv erlebte Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit den Herausforderungen des eigenen Lebens.

Hier bist Du`s: Mensch. Hier darfst Du sein. Ganzheitliche Betreuung nach § 16 K SGB II

als 

ganzheitliche Betreuung 

ganzheitlich begleitende & aufsuchende Betreuung 

und Kombinationsmaßnahme mit § 45 Abs.  1. Nr. 1 SGB III.